Unterstützen Sie das nachstehende Volksbegehren durch Ihre Unterschrift bei der Gemeinde oder mittels Handysignatur via Smartphone !
Volksbegehren
Gemäß § 3 des Volksbegehrensgesetzes 2018, BGI.I Nr. 106 / 2016, wird ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut angemeldet: Kurzbezeichnung:
STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION