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bei der Gemeinde
Volksbegehren
Gemäß
§ 3 des Volksbegehrensgesetzes 2018, BGI.I Nr. 106 / 2016,
wird ein Volksbegehren mit
folgendem Wortlaut angemeldet: Kurzbezeichnung:
STOP
DER PROZESSKOSTENEXPLOSION
Text
des Volksbegehrens:
Der Zugang zum Recht wird in Österreich durch das geltende Prozesskostensystem
erschwert, sodass insbesondere
durch die hohen Anwaltskosten für die rechtsschutzsuchende
Bevölkerung massive Hindernisse zu überwinden sind.
Um den Zugang zum Recht zu verbessern
werden folgende
Reformen vorgeschlagen:
Zur
Durchführung dieser gesetzlichen Änderungen sind
Änderungen der Zivilprozessordnung, des
Außerstreit - Gesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes, sowie
des Gerichtsgebühren - Gesetzes notwendig.
Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 3 des Volksbegehrens - Gesetzes 2018 werden namhaft gemacht:
Bevollmächtigter:
Martin Wabl
Richter a. D. Fehringerstraße 52 / 8280
Fürstenfeld
e-Mail Adresse des Bevollmächtigten: martin.wabl@yahoo.at
Stellvertreter: Walther Ryzienski OSTR / Wallstraße 18 / 8280 Fürstenfeld
Beiblatt
Volksbegehren: Stop der
Prozesskostenexplosion – für Gerechtigkeit:
Schon der
legendäre Justizminister Christian Broda hat immer wieder
betont, dass die Justizpolitik ein wichtiger Teil der
Gesellschaftspolitik ist.
In diesem Sinne war er einer der großen
Reformer (Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht etc.).
Eines der brennendsten Themen der heutigen Zeit in
diesem Bereich ist die Kostenexplosion durch das derzeit
geltende Rechtsanwaltstarifsystem in
Verbindung mit den Verfahrensgesetzen bei Gericht.
Der Zugang zum Recht wird durch die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen erheblich erschwert, sodass insbesondere
durch die hohen Anwaltshonorare
ein Prozess oft kaum erschwinglich ist, auch ist
das Kostenrisiko bei entsprechendem Streitwert eine große
Belastung.
Um den Zugang zum
Recht zu erleichtern und gleichzeitig die entsprechenden Chancen
für jene, die nicht über ausreichend Geldmittel
verfügen, in das
rechte Lot zu setzen, werden wirksame gesetzliche
Reformen vorgeschlagen:
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