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Dr. Martin Wabl  Volksbegehren 2020
STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION

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zum Volksbegehren

STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION




 
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Volksbegehren

Gemäß § 3 des Volksbegehrensgesetzes 2018, BGI.I Nr. 106 / 2016, wird ein Volksbegehren mit

folgendem Wortlaut angemeldet: Kurzbezeichnung:
   

  STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION

Text des Volksbegehrens:

Der Zugang zum Recht wird in Österreich durch das geltende  Prozesskostensystem  erschwert, sodass insbesondere

durch die hohen Anwaltskosten für die rechtsschutzsuchende Bevölkerung massive Hindernisse zu überwinden sind.


Um den Zugang zum Recht zu verbessern

werden folgende Reformen vorgeschlagen:


1.) Einführung eines Pauschalsystems für Rechtsanwaltshonorare
2.) Der absolute Anwaltszwang erst ab einem Streitwert von über 50.000.- €
anstelle des bisherigen Streitwertes von über 5.000.-
3.) Abschaffung des relativen Anwaltszwanges
4.) Ersatz der Verteidigerkosten bei Freispruch im Strafverfahren
5.) Reduzierung der Gerichtsgebühren
    

                            Zur Durchführung dieser gesetzlichen Änderungen sind Änderungen der Zivilprozessordnung, des
Außerstreit - Gesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes, sowie des Gerichtsgebühren - Gesetzes notwendig.

Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 3 des Volksbegehrens - Gesetzes 2018 werden namhaft gemacht:

Bevollmächtigter: Martin Wabl

Richter a. D. Fehringerstraße 52  / 8280 Fürstenfeld

e-Mail Adresse des Bevollmächtigten: martin.wabl@yahoo.at

Stellvertreter: Walther Ryzienski OSTR / Wallstraße 18  / 8280 Fürstenfeld

                            Beiblatt
                            Volksbegehren: Stop der Prozesskostenexplosion – für Gerechtigkeit:


                                  Schon der legendäre Justizminister Christian Broda hat immer wieder betont, dass die Justizpolitik ein wichtiger Teil der Gesellschaftspolitik ist.
                                  In diesem Sinne war er einer der großen Reformer (Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht etc.).
                                  Eines der brennendsten Themen der heutigen Zeit in diesem Bereich ist die Kostenexplosion durch das derzeit  geltende Rechtsanwaltstarifsystem in
                                  Verbindung mit den Verfahrensgesetzen bei Gericht.

                                  Der Zugang zum Recht wird durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erheblich erschwert, sodass insbesondere durch die hohen Anwaltshonorare
                                  ein Prozess oft kaum erschwinglich ist, auch ist das Kostenrisiko bei entsprechendem Streitwert eine große Belastung.

                                  Um den Zugang zum Recht zu erleichtern und gleichzeitig die entsprechenden Chancen für jene, die nicht über ausreichend Geldmittel verfügen, in das
                                  rechte Lot zu setzen, werden wirksame gesetzliche Reformen vorgeschlagen:


                                   1.) Einführung eines Pauschalkosten - Systems für Rechtsanwaltshonorare

                                   Die wichtigste Reform wäre eine Änderung des Anwaltstarif - Systems in Richtung Einführung eines Pauschalsystems; diese Regelung
                                   hat den großen Vorteil, dass der Klient von vornherein weiß, wie hoch die Kosten sein werden und zwar unabhängig von der Anzahl der
                                   Verhandlungen und den erfolgten Einzelleistungen des Rechtsanwaltes.
                                   Dies würde zweifellos zu einer Verkürzung der Prozesse führen, da der Anreiz zur Verfahrensausdehnung bei Pauschal - Honoraren wegfällt.
                             Im Gegensatz dazu würde der Rechtsanwalt dazu angehalten werden, in möglichst rascher Zeit das Verhandlungsziel zu erreichen.

                                   2.) Der absolute Anwaltszwang erst ab einem Streitwert von über 50.000.- € anstelle des bisherigen Streitwertes von über 5.000.- €

                                   Eine weitere wichtige Maßnahme wäre eine Erhöhung des Streitwertes von über € 5.000.- auf über € 50.000.- beim absoluten Anwaltszwang.
                                   Es ist nicht erklärbar, warum bei einem Streitwert über € 5.000.- bereits ein Anwalt zwingend erforderlich ist.
                                   Die Schwierigkeit eines Prozesses hängt nämlich keinesfalls vom Streitwert ab, wobei die Grenze von € 50.000.- vertretbar ist.

                                   3.) Abschaffung des relativen Anwaltszwanges

                                   Der relative Anwaltszwang, wo die rechtsschutzsuchenden BürgerInnen allein bei Gericht einschreiten können, jedoch für den Fall
                                   der Vertretung nur durch einen Anwalt vertreten sein können, ist überhaupt bürgerfeindlich; gerade in Auseinandersetzungen im Familienbereich
                                   sind Betroffene oft bemüht, Personen des Vertrauens beizuziehen, zumal sie oft wirtschaftlich kaum in der Lage sind, einen Anwalt frei zu wählen.

                                   4.) Ersatz der Verteidigerkosten bei Feispruch im Strafverfahren

                                   Verteidigerkosten können auch im Falle des Freispruches Existenzen ruinieren (Tierschützerprozess), weshalb die Verteidigerkosten
                                   bis zu einer angemessenen Höhe zu ersetzen sind.

                                    5.) Reduzierung der Gerichtsgebühren

                                    Österreich liegt europaweit an der Spitze der Gerichtsgebühren, weshalb eine entsprechende Reduktion dringend geboten ist.

                                    Zusammenfassung:

                                    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Tatsache, dass die Anzahl der Rechtsanwälte sich in den letzten Jahrzehnten verdoppelt hat,
                                    keineswegs dazu führen darf, dass das Rechtsanwalts - Tarifsystem Ausmaße  erreicht, die den Anspruch auf gerechten Lohn nicht erfüllen.
                                    Durch die Kostenexplosion vor allem im Justizbereich werden die Chancen auf einen gerechten Zugang zum Recht zu Lasten der sozial schwächeren Bevölkerung geschmälert.

   
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Update: 2020-11-30